Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht.
Glauben Sie nicht, dass Sie als Rechtsanwalt nicht von Cyberrisiken betroffen sein könnten. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob sie studiert haben, IT-Begeistert oder ungelernt sind, ein Power-User oder ein Gelegenheits-Surfer.
Als Cyberkrimineller wäre ich massiv davon begeistert, mich in die Server einer Anwaltskanzlei zu hacken – vor allem dann, wenn sie mit Strafrecht zu tun hat. Ich wüsste zu gern … naja, egal.
Aber, dass sich der schwer reiche Sponsor meines Lieblingsvereins im Rotlichtmilieau erwischen hat lassen und seine Frau ihn nun bis auf die Unterhose auszieht, das ist mal eine interessante Information.
Das größte Risiko sitzt ca. 50cm vor dem Bildschirm!
Gier. Neugier. Blindes Vertrauen. Schusseligkeit. All das sind Ratgeber, die sich Cyberkriminelle zu Nutzen machen – und davor ist niemand gefeit. Seien Sie ehrlich – zu sich selbst. Hier will Sie niemand beleidigen.
Cybererpressung: hat jeder mal gehört
Tja, da ist wohl doch eine Mail durch den Spam-Filter gerutscht. Und dass der Anhang eine Word-Datei von einer Mail-Adresse Ihres Mandaten kam, den Sie nun wirklich gut kennen, war der zweite Zufall. Datei geöffnet, nichts passiert. Nicht sofort.
Herzlichen Glückwunsch: Ihre Festplatte ist verschlüsselt – zumindest solange bis Sie nicht einen kleineren Betrag in Bitcoins bezahlen. Und bis heute abend muss der Schriftsatz fertig sein! Die Frist läuft ab.
Sind Sie sicher, dass Ihre Festplatte wieder entschlüsselt wird, wenn Sie zahlen? Viellleicht. Vielleicht aber auch nur für zwei Tage und dann zahlen Sie wieder.
USB-Stick verloren: Schadenersatz wegen Datenschutzverletzung
Ihr Mandant hat Sie mit der Abwicklung eines Unternehmensverkaufs beauftragt. Leider verliert ein Mitarbeiter einen USB-Stick mit sensiblen Daten über das Unternehmen – direkt vor der Kanzlei.
Unglücklicherweise führt das dazu, dass der Käufer nun über Informationen verfügt, die den Kaufpreis massiv drücken, z.B. Auftragsbücher, Daten über Wettbewerber oder was auch immer.
Gut, wenn es nicht Ihr Mitarbeiter war, sondern ein Mitarbeiter Ihres Mandanten – dann nutzen Sie die Abwehrfunktion der Haftpflichtversicherung.
Schlecht, wenn es einer Ihrer Mitarbeiter war – zumindest, wenn Sie nicht versichert sind und den Vermögensschaden aus eigener Tasche zahlen müssen.
Forensik bei Verdacht auf Datendiebstahl
Ihre Firewall wurde gehackt. Ihr Server offen wie ein Scheunentor im Netz. Gut. Sie haben das nach kurzer Zeit bemerkt und den Missstand behoben. Können Sie wirklich sicher sein, dass die Bankdaten Ihrer Mandanten nicht gestohlen wurden? Sind Sie sicher, dass kein weiterer Trojaner oder eine anderer Back-Door-Schädling installiert wurde, der die Firewall wieder öffnet?
Nur mit einem Forensiker werden Sie (einigermaßen) sicher gehen können, dass Schadsoftware vollständig gelöscht wurde oder feststellen können, welche Daten gestohlen wurden – und ob Sie über Ihren Datenverlust informieren müssen.
Fairer Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass einige Leistungen nicht in allen Deckungskonzepten enthalten sind, sondern gegen Mehrbeitrag mitversichert werden können. Bei einigen Versicherern sind manche Leistungen gar nicht versicherbar. Daher müssen Sie immer abwägen, welches Risiko tragen Sie (noch) selbst.
Weitere Informationen zu Schadenarten und zur Absicherung finden Sie in unserem Glossar.
