Wann ist eine Datenpanne nach DSGVO meldepflichtig?

Quelle: haufe.de

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO gibt es seit dem Mai dieses Jahres auch verschärfte Meldepflichten, die im Art. 33 DSGVO geregelt werden. Demnach müssen die Verantwortlichen bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten spätestens 72 Stunden nach dem Bekanntwerden eines solchen „Data Breaches“ diesen Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

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