Mittelständler treffen Cyber-Angriffe besonders häufig

Cyber-Kriminalität gefährdet laut einer aktuellen Studie des Versicherers Hiscox zunehmend kleine und mittelgroße Unternehmen. Das Problem: Bislang reichen die Schutzmaßnahmen bei der Mehrheit noch nicht aus, um große Schäden zu verhindern.

Immer häufiger schlagen hierzulande Cyber-Kriminelle zu. Besonders betroffen sind laut dem aktuellen „Cyber-Readiness-Report“ aus dem Hause Hiscox kleine (47 Prozent) und mittelgroße Unternehmen (63 Prozent). Dabei treffe es vor allem Firmen im Bereich der Technik-, Medien-, und Kommunikationsbranche (72 Prozent). 

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„2023 wird Cyber so normal sein wie Feuerversicherung“

Quelle: Versicherungswirtschaft heute

Was man mittels Datenanalyse lernen kann. Das war die wichtigste Erkenntnis des „Pressefrühstücks Versicherungsmathematik“ der Aktuar-Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss in Berlin. Dass die Versicherer in bestimmten Datenfragen trotz Solvency II eine gewisse Laissez-faire-Einstellung pflegen, war nicht die einzige Überraschung.

Die beiden Geschäftsführer und Gesellschafter Andreas Meyerthole und Onnen Siems erklärten bereits zu Beginn der Veranstaltung, dass Solvency II mehr ist als Lebensversicherung, Run-off und Zinszusatzreserve. Die Aktuare haben beispielsweise eine Stichprobe der SFCR-Berichte – 175 Versicherer – im Bereich Komposit untersucht und festgestellt, dass die mittlere Solvency-Bedeckung der Unternehmen zwar 285 Prozent beträgt, die Unterschiede jedoch eklatant sind. Vereinfacht ausgedrückt haben die VVAG’s eine höhere Deckung als öffentlichen Versicherer, am schlechtesten schneiden die Aktiengesellschaften ab.

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Cyberschäden können Manager den Job kosten

Quelle: Asscompact

Vor externen Hackerangriffen und internem IT-Missbrauch können Manager ihre Unternehmen nur schwer schützen. Dabei steigt mit den Cybergefahren auch ihr persönliches Haftungsrisiko. Das kann Folgen für den D&O-Schutz haben, wie Theodoros Bitis erläutert, Director Cyber & Crime Unit bei der Howden Germany GmbH.

Von Mitte Mai bis Juli 2017 wilderten Hacker unbemerkt beim US-Finanzdienstleister Equifax und stahlen die persönlichen Daten von fast 143 Millionen US-Kunden: Kreditkarten- und Sozialversicherungsnummern, Adresse, Geburtsdatum und Namen. Genug Daten für Betrüger, um Käufe oder Kreditanträge mit den gestohlenen Identitäten zu tätigen. Das Datenleck kostete zwei Monate später den damaligen Equifax-Chef Richard Smith den Job, der IT- und der Sicherheitschef waren zuvor schon in den Zwangsruhestand geschickt worden. Neben dem Imageverlust musste die Auskunftei einen Schaden von weit mehr als 300 Mio. US-Dollar hinnehmen.

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Nur wer bei IT-Sicherheit gut aufgestellt ist, kommt als Versicherungsnehmer infrage

Quelle: asscompact

Nach einer Cyberattacke drohen neben finanziellem Schaden auch negative Folgen für die Reputation eines Unternehmens. Für Firmen gilt es, sich entsprechend zu schützen. Auch wenn das Risiko eines Cyberangriffs weniger greifbar ist als die Gefahr eines Wasserschadens, wächst bei Unternehmen das Interesse an Cyberpolicen.

Langfristig am schädlichsten ist der Reputationsschaden bei Kunden oder Lieferanten, der den betroffenen Unternehmen durch solche Attacken entsteht. Aber auch Patentrechtsverletzungen sowie Ausfall, Diebstahl oder Schädigung von Informations- und Produktionssystemen oder Betriebsabläufen verursachen Kosten in Millionenhöhe.

Hier geht’s zum Interview mit Teresa Ritter, Bereichsleiterin Sicherheitspolitik im Digitalverband Bitkom von asscompact.

Wie können sich Unternehmen / Selbständige gegen Cyber-Risiken versichern?

Quelle: haufe.de

Cyber-Kriminalität ist inzwischen weltweit die größte Verbrechenssparte und übertrifft sogar das Geschäft mit Drogen. Datenverluste und Betriebsunterbrechungen aufgrund von IT-Attacken decken konventionelle Versicherungen aber allenfalls bruchstückhaft ab.

Daher bieten immer mehr Versicherer eine eigene Cyber-Versicherung. In dem Beitrag werden die Leistungen von Cyber-Versicherungen sowie die Prüfung der IT-Schutzmaßnahmen vor Vertragsabschluss erläutert.

Zum Artikel von haufe.de

Repräsentantenstellung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Frage, wer bezüglich der Versicherungspolice eines Unternehmens als sogenannter Repräsentant zu betrachten ist, ist wichtig für die versicherungsrechtliche Zurechnung der Kenntnis bestimmter deckungsrelevanter Umstände.

Je enger der Kreis der Repräsentanten gezogen wird, desto günstiger ist dies für die versicherten Unternehmen. Dieses ist eine wichtige Aussage zur Cyber-Versicherung.

Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 24.11.2017 – 8 O 88/17 entschieden, dass weisungsgebundene Mitarbeiter eines Unternehmens nicht als deren Repräsentanten anzusehen sind. Wissentliche Pflichtverletzungen solcher Mitarbeiter können deshalb dem Unternehmen nicht zugerechnet werden.

Der Fall:
Die Klägerin war WEG-Verwalterin und hatte bei der Beklagten für ihr Unternehmen und die Mitarbeiter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. In einem Haftungsfall wurde die Klägerin zur Zahlung von Schadenersatz gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft verurteilt, weil sie ihre Verpflichtungen aus dem Verwaltervertrag verletzt hatte.

Die Beklagte lehnte es ab, der Klägerin Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren, da die Klägerin ihre Pflichten aus dem Verwaltervertrag wissentlich verletzt habe.

Die Entscheidung:
Das LG Wiesbaden entschied, dass die Beklagte sich nicht erfolgreich auf den Deckungsausschluss für wissentliche Pflichtverletzung berufen konnte. Die festgestellte Pflichtverletzung sei – was erforderlich gewesen wäre für eine Zurechnung zulasten der VN – nicht durch einen ihrer Repräsentanten begangen worden.

Das LG Wiesbaden entschied, dass die Beklagte sich nicht erfolgreich auf den Deckungsausschluss für wissentliche Pflichtverletzung berufen konnte. Die festgestellte Pflichtverletzung sei – was erforderlich gewesen wäre für eine Zurechnung zulasten der VN – nicht durch einen ihrer Repräsentanten begangen worden.

Repräsentant ist nach der Rechtsprechung des BGH derjenige, der in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf der Grundlage eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle der Versicherungsnehmerin tritt. Der Repräsentant muss befugt sein, in einem gewissen und nicht ganz unbedeutenden Umfang selbstständig für die Versicherungsnehmerin zu handeln und damit die Risikoverwaltung übernommen haben.

Im Ergebnis kann also – so das LG Wiesbaden – derjenige nicht Repräsentant sein, der weisungsgebunden handelt. Das war hier bezüglich der Mitarbeiter der Klägerin der Fall.

Cybercrime und Datenverlust sind Top-Risiken für Manager

Quelle: Pfefferminzia

Cyberangriffe und Datenverlust gehören für Führungskräfte zu den größten Risiken in diesem Jahr. Das geht aus einer Analyse von Willis Towers Watson hervor. Mehr als die Hälfte der dafür befragten Unternehmen gaben an, 2017 einen signifikanten Cyberangriff oder einen erheblichen Datenverlust erlitten zu haben.

Cybercrime und Datenschutz sind die derzeit drängendsten Probleme für Manager. „Das Risiko von Cyberangriffen und Datenverlust hat inzwischen regulatorische Untersuchungen als oberste Priorität der Vorstände abgelöst“, sagt Mathias Pahl, Leiter Unternehmensrisiken bei Willis Towers Watson.

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So einfach ist der Datenklau über Funk-Chips

Quelle: Pfefferminzia

Die neuen Kreditkarten sind praktisch. Man muss sie gar nicht erst aus der Geldbörse kramen – auflegen genügt. Andererseits sind sie gefährlich. Denn die NFC-Chips auf der Kreditkarte machen es Kriminellen leicht, Daten auszulesen. Sie können nicht nur auf fremde Kosten einkaufen, sondern auch Bankdaten ausspähen – und im schlimmsten Fall ganze Identitäten stehlen.

Dass man nicht nur online Opfer von Cyberkriminellen werden kann, musste kürzlich auch Jutta Becker feststellen. Während eines Yoga-Wochenendes an der Ostsee wurde die Berliner Heilpraktikerin Oper von Cyberbetrügern – und das, obwohl sie zu den wenigen Deutschen gehört, die auf Online-Shopping und Online-Banking komplett verzichten. Bis dahin war der 39-Jährigen nicht bewusst, dass ihre Geldbörse aus der Tasche heraus Funkwellen abgibt, die Betrüger für ihre Zwecke abfangen können.

BSI warnt vor Schadsoftware Emotet

Quelle: Pfefferminzia

Gefälschte E-Mails im Namen von Freunden, Nachbarn, Kunden oder Kollegen gefährden im Moment ganze Netzwerke: Die Schadsoftware „Emotet“ gilt laut des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit als eine der größten Bedrohungen weltweit. Auch hierzulande soll sie schon hohen Schaden angerichtet haben. Wie man sich schützen kann, erfahren Sie hier.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt derzeit vor dem Schadprogramm „Emotet“ und bezeichnet es als akute Bedrohung für Unternehmen, Behörden und Privatanwender.

Emotet lese Kontaktbeziehungen und E-Mail-Inhalte aus Postfächern infizierter Systeme aus. Diese Informationen nutzten die Cyberkriminellen dann dazu, das Programm weiter zu verbreiten. Denn Empfänger erhielten E-Mails mit authentisch aussehenden, jedoch erfundenen Inhalten von Absendern, mit denen sie erst kürzlich in Kontakt standen.

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