Die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit ist mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27.02.2017 der Umsetzung einen Schritt näher. Die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cybersicherheit ist das Ziel.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union“ (18/11242) vorgelegt. Mit der Richtlinie wurden den Angaben zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cybersicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie „Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste“ geschaffen.
